Verhaltenstipps

Das tägliche Leben kann so gut wie uneingeschränkt stattfinden. Jedoch ist die FFP2-Maskenpflicht in einigen Bereichen zu beachten (aktuelle Maßnahmen).

Wie schützen Sie sich vor einer Infektion?

Folgende Verhaltensweisen werden zum Schutz vor einer Infektion empfohlen:

  • Regelmäßig Hände waschen und desinfizieren
  • Räume regelmäßig lüften
  • bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden
  • FFP2-Maske tragen

Was tun bei COVID-19-Symptomen?

Personen mit COVID-19-Symptomen sollen möglichst rasch einen behördlich veranlassten PCR-Test in Anspruch nehmen. Dazu gibt es aktuell verschiedene Möglichkeiten:

  • Im Rahmen des Anrufes bei der Gesundheitshotline 1450 werden Symptome abgeklärt und entschieden, ob eine Testung mittels PCR-Test veranlasst wird.
  • Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie auch ein Großteil aller Apotheken bieten PCR-Testungen bei Verdachtsfällen an. Es ist meistens erforderlich, dass zuvor telefonisch oder online ein Termin vereinbart wird. Sollten Teststraßen in der Umgebung sein, können auch diese aufgesucht werden.
  • In einigen Bundesländern stehen noch weitere Testmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Gurgel-PCR-Tests).
  • Ein erster Hinweis für eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann ein positiver Antigen-Schnelltest sein.

Liegt ein positives PCR-Testergebnis vor, so gilt die Verkehrsbeschränkung. Sollte zudem ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf vorliegen (das betrifft z.B. Risikogruppen), sprechen Sie bitte so bald wie möglich mit Ihrer Allgemeinärztin bzw. Ihrem Allgemeinarzt über adäquate Therapiemöglichkeiten (z.B. Medikamenteneinnahme).

Verhalten unter Verkehrsbeschränkung

Ab dem 1. August 2022 gilt bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 keine Pflicht zur Absonderung mehr. Für Infizierte gilt eine zehntätige Verkehrsbeschränkung ab der positiven Testung. SARS-CoV-2 bleibt aber weithin eine meldepflichtige Krankheit. Ab dem fünften Tag kann mittels PCR-Test freigetestet werden (negativ oder CT-Wert >= 30). Die Verkehrsbeschränkung umfasst folgende Verhaltensanpassungen:

  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske

     

    • außerhalb des privaten Wohnbereichs in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist,
    • außerhalb des privaten Wohnbereichs im Freien, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann,
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
    • in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist,
    • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten in geschlossenen Räumen generell und bei Zusammenkünften im Freien, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Risikogruppen oder risikobehafteten Settings.

Besonderheiten für Risikogruppen

Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest haben Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn diese nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

Ein COVID-19-Risiko-Attest erhalten Menschen von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt sofern Erkrankungen vorliegen, bei denen im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 von einem schweren Krankheitsverlauf auszugehen ist und zusätzlich

  • aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, oder
  • bei denen trotz Einhaltung des Impfschemas für immunsupprimierte Personen medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen.

Weiterführende Informationen zu den Verhaltenstipps finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2022