Allgemeine Hinweise
Ab 25. Jänner gelten bundesweit die Maßnahmen der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung. Im Folgenden werden nur regionale Zusatzregelungen angeführt, die strengere oder noch genauere Maßnahmen als jene, die bundesweit gelten, umfassen.
Aktuelle Maßnahmen in Niederösterreich im Überblick
Maßnahmen in einzelnen Bezirken
Schigebiete
Die Schigebiete in Niederösterreich haben großteils geöffnet. Es gelten Beschränkungen über die Anzahl an Personen und Kraftfahrzeugen, die das Schigebiet (bzw. die dazugehörigen Parkplätze) zeitgleich betreten und befahren dürfen. Teilweise gibt es auch Einschränkungen der Öffnungszeiten. Es wird ein gültiges Ticket benötigt (teilweise ist eine telefonische Vorreservierung möglich und ausreichend). Die Abholung von Speisen und Getränken ist nur bei Betriebsstätten des Gastgewerbes im Schigebiet , die durch Gäste mit Kraftfahrzeugen über Straßen erreicht werden können, deren Benutzung durch die Allgemeinheit vom Willen des Grundeigentümers oder Straßenerhalters unabhängig ist, erlaubt. Details sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen:
- Entsprechende Verordnung des Schigebiets im Bezirk Amstetten (Königsberg)
- Entsprechende Verordnungen der Schigebiete im Bezirk Lilienfeld (Annaberg, Mitterbach)
- Entsprechende Verordnungen der Schigebiete im Bezirk Neunkirchen (Feistritzsattel, Mönichkirchen-Mariensee, Rax, Schneeberg, St. Corona)
- Entsprechende Verordnungen der Schigebiete im Bezirk Scheibbs (Hochbärneck, Hochkar, Lackenhof, Maiszinken, Turmkogel)
Weitere Informationen
- Kostenfreie Antigen-Tests: Informationen zu kostenfreien Antigen-Tests in Niederösterreich sind auf der Website https://notrufnoe.com/testung/ abrufbar.
- Corona-Schutzimpfung: Informationen zur Schutzimpfung in Niederösterreich sind auf der Website https://www.noe.gv.at/noe/COVID-19-Schutzimpfung_in_Niederoesterreich.html abrufbar.
- Nähere Informationen zu eingeschränkten Besuchszeiten und weiteren Regelungen in den NÖ Landeskliniken sind auf der Website der Landesgesundheitsagentur abrufbar.
- Weitere Informationen zu Niederösterreich sind auf der Website des Landes Niederösterreich abrufbar.
Bildungsampel Niederösterreich
Bundesweit gilt derzeit: Schulen kehren nach den Semesterferien in den Präsenzunterricht zurück. Der Präsenzunterricht wird vorerst im Schichtbetrieb stattfinden. Universitäten bleiben bis auf weiteres im Fernunterricht.
Die Schulleitung kann in den Semesterferien Ergänzungsunterricht einrichten. Dieser kann in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik oder angewandte Mathematik sowie Fremdsprachen abgehalten werden.
Die Bildungsampel befindet sich in der Ampelphase "Rot". Für weitere verbindliche Regelungen siehe COVID-19-Schulverordnung 2020/21 und Semesterferienverordnung 2021.
Weitere Informationen zur Bildungsampel Niederösterreich können auf der Website der Bildungsdirektion Niederösterreich abgerufen werden. Weitere Informationen zur Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen gibt es auf der Website des Bildungsministeriums (BMBWF).
Mehr zur Corona-Ampel in NÖ Landeskindergärten auf der Website des Landes Niederösterreich.
Letzte Aktualisierung: 25.1.2021. Die Darstellung der aktuellen Maßnahmen dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.