Allgemeine Hinweise
Derzeit gelten bundesweit die Maßnahmen der 2. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Im Folgenden werden nur regionale Zusatzregelungen angeführt, die strengere oder noch genauere Maßnahmen als jene, die bundesweit gelten, umfassen.
Aktuelle Maßnahmen in Niederösterreich im Überblick
Maßnahmen in einzelnen Bezirken
Schigebiete
Die Schigebiete in Niederösterreich haben großteils geöffnet. Es gelten Beschränkungen über die Anzahl an Personen und Kraftfahrzeugen, die das Schigebiet (bzw. die dazugehörigen Parkplätze) zeitgleich betreten und befahren dürfen. Teilweise gibt es auch Einschränkungen der Öffnungszeiten. Es wird ein gültiges Ticket benötigt (teilweise ist eine telefonische Vorreservierung möglich und ausreichend). Die Abholung von Speisen und Getränken ist nur bei Betriebsstätten des Gastgewerbes im Schigebiet , die durch Gäste mit Kraftfahrzeugen über Straßen erreicht werden können, deren Benutzung durch die Allgemeinheit vom Willen des Grundeigentümers oder Straßenerhalters unabhängig ist, erlaubt. Details sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen:
- Entsprechende Verordnung des Schigebietes im Bezirk Amstetten (Königsberg)
- Entsprechende Verordnungen der Schigebiete im Bezirk Lilienfeld (Annaberg, Mitterbach)
- Entsprechende Verordnungen der Schigebiete im Bezirk Neunkirchen (Feistritzsattel, Mönichkirchen-Mariensee, Rax, Schneeberg, Semmering, St. Corona)
- Entsprechende Verordnungen der Schigebiete im Bezirk Scheibbs (Hochbärneck, Hochkar, Lackenhof, Maiszinken, Turmkogel)
Weitere Informationen
- Kostenfreie Antigen-Tests: Informationen zu kostenfreien Antigen-Tests in Niederösterreich sind auf der Website https://notrufnoe.com/testung/ abrufbar.
- Corona-Schutzimpfung: Informationen zur Schutzimpfung in Niederösterreich sind auf der Website https://www.noe.gv.at/noe/COVID-19-Schutzimpfung_in_Niederoesterreich.html abrufbar.
- Nähere Informationen zu eingeschränkten Besuchszeiten und weiteren Regelungen in den NÖ Landeskliniken sind auf der Website der Landesgesundheitsagentur abrufbar.
- Weitere Informationen zu Niederösterreich sind auf der Website des Landes Niederösterreich abrufbar.
Bildungsampel Niederösterreich
Bundesweit gilt derzeit: Schulen kehren in den Präsenzunterricht zurück. Volksschulen nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Für die Sekundarstufe I und II gilt Präsenzunterricht im 2-Tages-Schichtbetrieb.
Kindergärten nehmen den Normalbetrieb wieder auf. Universitäten bleiben bis auf weiteres im Fernunterricht.
Für den Präsenzunterricht gilt:
- Für die Teilnahme am Unterricht ist ein wöchentlicher negativer Corona-Schnelltest, der an der Schule durchgeführt wird, notwendig. Für Schüler*innen an Volksschulen, Sonderschulen und Schüler*innen, die mehr als zwei Tagen an der Schule sind soll zwei Mal in der Woche getestet werden. Können eine ärztliche Bestätigung über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion bzw. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten vorgelegt werden, muss kein Test durchgeführt werden.
- Es gilt die Maskenpflicht in den Schulen, auch in den Klassen- und Gruppenräumen. Für Volksschulen gilt die Maskenpflicht nur außerhalb der Klasse- und Gruppenräume. Ab der 9. Schulstufe muss der MNS einer FFP2-Maske (bzw. gleich- oder höherwertigen Maske) entsprechen.
Für weitere verbindliche Regelungen siehe COVID-19-Schulverordnung 2020/21.
Weitere Informationen zur Bildungsampel Niederösterreich können auf der Website der Bildungsdirektion Niederösterreich abgerufen werden. Weitere Informationen zur Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen gibt es auf der Website des Bildungsministeriums (BMBWF).
Mehr zur Corona-Ampel in NÖ Landeskindergärten auf der Website des Landes Niederösterreich.
Letzte Aktualisierung: 26.2.2021. Die Darstellung der aktuellen Maßnahmen dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.